Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Zweck des Arbeitskreises ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Hamburger Unternehmen zu stärken. Getragen wird das Gremium von Verbänden, Vereinen, Organisationen, Behörden und Institutionen mit öffentlich-rechtlichem Charakter, die auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätig sind. Hervorzuheben ist die enge Kooperation mit der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg. Der Vorsitz obliegt der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz unter Senatorin Anna Gallina. Die Geschäftsführung leitet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Jährliche Veranstaltung mit Erfahrungsberichten
Seit 1982 hat der Arbeitskreis 34 Fachtagungen ausgerichtet. Dazu präsentieren ausgewählte Referentinnen und Referenten Lösungsansätze aus unterschiedlichen Branchen. Jedes Jahr beschäftigen wir uns mit einem anderen Schwerpunktthema − wie z.B.: „Lärm”, „Präventionskultur“, „Psychische Belastungen”, „Rückengesundheit“, „Betriebliche Gesundheitsförderung” und „Gefahrstoffe”. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Hamburger Unternehmen erhalten dabei Gelegenheit, sich über Trends im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu informieren und mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen. Neben den Vorträgen stoßen insbesondere die regionalen Praxisbeispiele bei den Teilnehmenden auf großes Interesse. Dabei zeigen die Referierenden anschaulich auf, wie sich Arbeitsschutz im Betrieb erfolgreich umsetzen lässt.
Vernetzung und persönlicher Austausch
Der Arbeitskreis für Arbeitssicherheit kooperiert seit vielen Jahren eng mit der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg. Darüber hinaus beteiligt sich der Arbeitskreis an Kongressen, Ausstellungen und Fachmessen, wie dem Regionalforum („Prävention in unserer Region“) auf der Arbeitsschutz Aktuell Hamburg.
Vor 50 Jahren gegründet, um die Zahl der Arbeitsunfälle zu senken
Unter Vorsitz der damaligen Behörde für Arbeit und Soziales (Vorsitzender: Senator Ernst Weiß) wurde der Arbeitskreis für Arbeitssicherheit im Juni 1972 ins Leben gerufen, mit dem Ziel, „Gefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden“ und Maßnahmen koordiniert aufeinander abzustimmen. Dem Arbeitskreis gehörten damals sieben Gründungsmitglieder und sieben weitere „mitwirkende“ Institutionen an. 1987 lud der Arbeitskreis zu seiner ersten Vortragveranstaltung ein, das Thema lautete: „Umgang mit Gefahrstoffen“.